Teil 1
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Von Dr. Udo Hildenbrand. Kürzlich nach dem Frühstück die TV-Nachrichten: Vom AfD-Verbot ist die Rede. Eingeblendet sind die drei Buchstaben des Parteinamens, der sich zurückführen lässt auf den fragwürdigen Dr. Merkel-Satz von der Alternativlosigkeit ihrer Politik. Alternativlos ist kein demokratischer Begriff. Bei der Wahrnehmung dieses Parteikürzels assoziiere ich sofort die unlängst wegen der Nähe zum Nationalsozialismus verbotene Parole „Alles für Deutschland“.
I: Eine sonderbare Entdeckung
Obwohl Geschichte in meiner Schulzeit und in meinem Theologiestudium zu meinen Lieblingsfächern zählte, hatte auch ich noch nie etwas von der insbesondere in der nationalsozialistischen Kampftruppe SA gebräuchlichen Devise „Alles für Deutschland“ gehört. Wochenlang ging mir der Satz durch den Kopf.
Kann der Bezug zur SA der einzige Verbotsgrund sein? Ein bundesweit bekannter Landespolitiker musste bereits für den „Verstoß“ gegen dieses Verbot kräftig in die Tasche greifen. Völlig unverständlich für mich, der sich keineswegs zu seinen Anhängern zählt, auch nicht zum Wähler seiner Partei.
Blitzartig entdeckte ich da zur frühen Morgenstunde: Wie die Kurzbezeichnung diese Partei, so besteht auch diese verbotene Parole aus einer fünffachen Gleichheit:
1. Gleiche Wortanzahl,
2. Gleiche Buchstaben
3. Gleiche Größe
4. Gleiche Reihenfolge
5. Bei drei Wörtern, zwei gleiche.
Also: A f D = „Alternative für Deutschland“ als Parteiname – „Alles für Deutschland“ als Parole.
Gut oder schlecht für die AfD? Jedenfalls ein eigenartiger Zufall! Von mir zuvor noch nie so gedacht, gehört oder gelesen. Als neue Erkenntnis also schnell beim Patentamt (!!) anmelden? Oder dieses sekundenschnelle Gedankengebilde nach dem Frühstück doch besser möglichst schnell wieder vergessen? Das Vergessen dieses Vorgangs scheiterte.
Das „Kopfkino“ lief einfach weiter.
Denn mein „Kopfkino“ lief tagelang einfach weiter: Die verbotenen und eigenartigerweise auch die straffreien politischen Parolen mit ihrem nationalem bzw. nationalistischem Charakter: „Alles für Deutschland“ – „Dem deutschen Volke“–„Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt“. Strafrechtlich sind die Parolen eingeordnet in die Kategorien: Verboten – Verpönt –Straffrei. Was aber sind die Gründe für ein Verbot bzw. für Straffreiheit? Nur der Bezug zum verbrecherischen NS-Regime?
Dabei schwirrten mir auch die Formel des deutschen Amtseides, ebenso politische Lieder, Demosprüche sowie religiöse Parolen durch den Kopf, nicht zuletzt auch beleidigte Politiker mit ihren beleidigenden Parolen. Jedenfalls viel Widersprüchliches, Unlogisches, Unverständliches …
Zunächst jedoch einige Gedanken zum Verbot einer Partei.
Mit demokratischen Mitteln kämpfen
Auch die Gedanken über die Fordeungen nach einem Parteienverbot kamen nach den Tagen dieses besagten Frühstückes immer wieder zurück. Wie alle Partei-Verbote, so halte auch ich das schon länger diskutierte AfD-Verbot immer schon für höchst undemokratisch. Demokratische Parteien müssen mit demokratischen Mitteln argumentieren und mit demokratischen Mitteln kämpfen.
Und wie vorbildlich und fehlerfrei sind denn eigentlich jene Parteien, die sich allzu gerne und pointiert in Abhebung zu jener anderen Partei „demokratisch“ nennen? Wie demokratisch vorbildlich sind gerade auch linke und linksextreme Parteien – z.T. Nachfolgeparteien der DDR-Diktatur – die sich etwa in Parlamentsdebatten eigenartigerweise selbst als gleichsam vorbildliche „demokratische Parteien der Mitte“ adeln?
Die lupenreine Weste der „demokratischen Parteien der Mitte“?
Und wie „lupenrein“ sieht diese „Weste“ aus?
- Die PDS als Nachfolgerin der SED mit der Verschleierung ihres angeblichen ca. 1,6 Milliardenvermögen, das sie von ihrer kommunistischen Vorgängerpartei geerbt haben soll?.
- Die CDU mit Medienberichten über Spendenskandale. Die Grünen und die CDU mit Vorwürfen über ihre Plagiatsvergehen (mit und ohne Rücktritt). CDU/CSU mit ihren Bestechlichkeitsaffären in der Coronazeit.
- Die SPD mit dem seit Jahren immer noch ungeklärten „Cum-Ex-Skandal“, sowie auch dem verfassungswidrigen Haushalt 2024 zusammen mit den Grünen und der FDP?
- Hinzukommen: Die Verweigerung des parlamentarischen Anspruchs einer gegnerischen Partei auf den Bundestags-Vize-Posten.
- Weiter zu nennen sind die Vorgänge um den von der Ampelregierung mit 2,6 Millionen Steuergeldern finanzierten angeblich „unabhängigen“, „überparteilichen“, „nichtregierungsnahen“ „Correktiv-Komplex“ mit seiner Falschberichterstattung in Sachen „Potsdam-Treffen“ 2023 und den daraus entstandenen Massendemonstrationen 2024 „gegen rechts“, auch unter der „unparteiischen“ Beteiligung des Bundeskanzlers und der Außenministerin. Eine vermutlich inszenierte Polit-Veranstaltung auf der Grundlage einer weit verbreiteten Desinformationskampagne.
- Gerichtlich ist mehrfach die wochenlang – gelegentlich bis heute – auch von Politikern und von den Medien verbreitete Behauptung als Falschbehauptung eingestuft worden, dass bei diesem angeblich rechten „Geheimtreffen“ unter dem Stichwort „Remigration“ Pläne zur Deportation von Millionen Bundesbürgern geschmiedet worden seien. Verschwiegen wurde von den entsprechenden Medien dabei i.d.R., dass an dieser Tagung neben den AfD auch Mitglieder der CDU, ÖVP und der Werteunnion teilnahmen. Eine Relotius II – Aktion in Großformat!
- Gibt es gleiche oder ähnliche höchst problematische Vorgänge in den sog. „demokratischen Parteien der Mitte“ auch in der AfD – außer ihrer verfassungsschutzinitiierten, d.h. parteipolitisch beeinflussten Einstufung?
- Und was ist mit „Hass und Hetze“ bei Politikern nicht nur der bis vor kurzem noch bestehen Ampelkoalition, die allzu gerne gegen „Hass und Hetze“ gerichtlich vorgehen, gleichzeitig jedoch Millionen von Parteigegnern menschenverachtend als Ratten, Schmeißfliegen, Nazis u.a.m. beleidigen und diffamieren? Sind das alles nur „ zulässige Meinungsäußerungen“ oder steckt hinter allen diesen Äußerungen auch noch eine gezielte Einschüchterungskampagne? Wo bleiben in diesen Fällen die strafrechtlichen Konsequenzen?
II: Die divergierenden Dimensionen des Wörtchens „Alles“ in der verbotenen Parole
Da letztlich alle hier relevanten Parolen direkt oder indirekt um das Wörtchen „Alles für“ kreisen, soll an dieser Stelle zunächst dazu eine einfache Analyse erfolgen.
1. Eine kleine Analyse
Die Worte „Alles (tun) für“ können personal- oder sachbezogen sein, einen negativen, aber auch einen positiven Aussagekontext signalisieren und dabei die jeweilige Aussage bis in die extremste Form steigern.
„Alles“: Die negative Interpretation
Hinter diesem negativen „Alles“ mit seiner negativ-totalitären Ausrichtung kann eine rein egozentrierte nationalistische, religiös-fundamentalistische sowie auch eine egozentrische persönlich-individuelle Haltung erkennbar werden.
Dazu zählen die Haltungen etwa der Missachtung, Ausgrenzung, Ausweisung und Isolation, der Diffamierung und Diskriminierung, der Überheblichkeit, Herabwürdigung und Verachtung. Auch die Verweigerung von Hilfe, Dominanzstreben und Besitzergreifung, Expansion, Aggression und die Haltung des ungerechtfertigten Landesverweises gehören dazu. Schließlich auch nationales, religiöses und individuelles Ausschließlichkeits- sowie Totalitätsdenken- und handeln sowie ein Alleinvertretungs- und Absolutheitsanspruch sowie Rassismus, Fremdenhass und Feindschaft.
„Alles“: Die positive Interpretation
Zu den positiv erfahrbaren national bzw. persönlich-individuell bestimmten erhaltensweisen zählen die zentralen menschlichen Werte wie Respekt, Achtung, Verlässlichkeit und Treue, Bereitschaft zu wechselseitigem Austausch, Engagement und solidarischem Handeln, auch zur Übernahme gegenseitiger Verantwortung. Ebenso die Suche nach Nähe, Interesse und Verbindung, Begeisterung und Verlässlichkeit, Freundschaft und Wertschätzung, Gewährung von Unterstützung und Hilfe.
Zur positiven Interpretation des doppeldeutigen Wortes „Alles“ zählen also Werte wie die (Mit-)verantwortung des Menschen für seine Mitmenschen, für die Mit- und Umwelt, aber auch für sich selbst. Diese Verantwortung für sich selbst ist auch begründet im jüdisch-christlichen Doppelgebot der Gottes und der Nächstenliebe ( vgl. Lev 19,18; Dtn 6,4-5; Mk 12,29-31). Zu den absoluten Werten, die das Leben entscheidend bestimmen, gehört für viele Menschen insbesondere auch die Beziehung zu Gott.
2. Redeweisen zum „Alles-Tun““ und ihre Verdeutlichung
Zur Veranschaulichung sollen nachfolgend einige Personen, Zielgruppen Anliegen usw. benannt werden, die für das Leben eines Menschen legitimerweise auch mehrfach höchste Priorität haben können, ohne dass er sich dadurch gegenüber anderen Personen oder Sachen ablehnend und feindselig verhält:
„Alles“, was ich tue“, tue ich für meine Familie, mein Wohlbefinden, meine Interessen usw.
? … für meinen Ehepartner, … meine Kinder, … die Ausbildung und das später bessere Leben meiner Kinder“.
Wenn einer alles für seine Frau und für seine Kinder tut , bekämpft er damit etwa alle anderen Familien und macht er sich durch dieses Alles-tun strafbar? Natürlich nicht.
? … für meine Überzeugung, … mein Aussehen, … meine Ausbildung, … mein Beruf, … meine Karriere, …meine Gesundheit, …mein Konto, … meinen Sportverein … meine Hobbys, … meine Partei … meinen Hund …die Umwelt und das Klima.
Wenn einer sich auf einem Gebiet besonders engagiert, emotionale Bindungen entwickelt, verurteilt er dadurch das Engagement andere Menschen auf einem anderen Gebiet? Macht er sich dadurch strafbar? Natürlich nicht.
Wenn einer also seine Verantwortung, seine Liebe und sein Engagement zu seinem eigenen Land und Volk, zu seiner Heimat und Kultur zum Ausdruck bringt, entsprechende Emotionen entwickelt und etwa sagt: „Mein Herz schlägt für meine Region“, schließt er durch dieses Verhalten etwa immer zu gleich Menschen anderer Regionen, Völker, Rassen und Kulturen aus, ist er damit gegen diese ablehnend oder feindlich eingestellt? Natürlich nicht.
„Alles tun“ für unser Land: Erwartungen der Bevölkerung
Überall auf der Welt erwarten die jeweiligen Landesbewohner- auch mit ihren emotionalen Bindungen – von ihren Regierungen, „alles zu tun“, was dem Wohle ihres Landes dient, was ihrem eigenen Land nutzt. Dabei ist diese Erwartung vermutlich weithin auch verbunden mit dem Wissen: Das Wohl des eigenen Volkes ist immer auch mit dem Wohl der anderen Völker verbunden.
So beinhaltet die Forderung, „alles für das eigene Land zu tun“ grundlegend und konkret: Zum Wohl und Nutzen des eigenen Volkes mit allen Kräften das Beste zu tun im Blick auf die Bewahrung bzw. Wiederherstellung von Freiheit und Sicherheit, von sozialer Gerechtigkeit und Bildung, von Wirtschaft und Finanzen, gleicherweise aber auch im Blick auf die bestmöglichen Beziehungen zu den Nachbarvölkern und zu den Völkern der Welt und deren Wohl.
„Alles tun“ für seinen Glauben oder für seine Ideologie
In den zwei folgenden Kirchenliedern zeigt sich nur scheinbar eine Form des christlichen Ausschließlichkeitsdenkens:
„Alles meinem Gott zu Ehren“; „Allein Gott in der Höh sei Ehr“.
Mögliche Übersetzung: Ich tue alles für Gott, ehre keine fremden Götter und tue alles für meinen Glauben und für meine Kirche. Und entsprechend ein Atheist: Ich tue alles, um für meine atheistische Ideologie möglichst viele Anhänger zu gewinnen.
Wenn einerseits der Christ allein den Gott seines Glaubens anbetet und verehrt und damit die Existenz anderer Götter ausschließt, wenn er alles für seinen Glauben und für seine Kirche tut, und wenn andererseits der Atheist seine atheistische Ideologie mit Nachdruck vertritt und alles für deren Verbreitung in Bewegung setzt, ohne dass diese beiden Engagierten Zwang, gar Gewalt ausüben, machen sie sich dennoch durch ihr Handeln aus religiöser oder ideologischer Überzeugung heraus strafbar? Natürlich nicht.
III. Eine verbotene Parole und straffreie NS-kontaminierte Texte?
Nach § 86a StGB ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen grundsätzlich verboten.
1. Die deutsche Nationalhymne und die verbotene Parole „Alles für Deutschland“
Das „Lied der Deutschen“, dessen 1. Strophe in der Fassung des Dichters A. H. Hofmann v. Fallersleben mit den emphatischen Worten „Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt“ beginnt, ist heute zusammen mit der 2. Strophe zwar „verpönt“, dennoch keineswegs verboten. Nach dem Dichter solle das Lied die Sehnsucht der Deutschen nach Einheit zu Ausdruck bringen. Heute darf das Deutschlandlied mit seinen drei Original-Strophen auch weiterhin unter dem Schutz der Kunstfreiheit gesungen und instrumental begleitet werden.
Dieser nicht verbotene Text mit seinem beinahe siegesjubelnden, sich wiederholenden Worten „Deutschland“ und „über alles“ hat nach der Meinung wohl vieler Menschen einen nationalistischen, imperialistischen Unterton, aus dem nachvollziehbar der deutsche Überlegenheitsanspruch sowie die Legitimierung der expansionistischen Kriegsziele der Nazis herausgehört werden kann nach der Devise: Deutschland ist das Land, das vor und über allen Ländern dieser Welt steht. Alle und alles haben sich Deutschland unterzuordnen.
Demgegenüber dürfte die verbotene SA-Parole in Form einer Aufforderung oder eines Vorsatzes „Alles für Deutschland“ als eher zurückhaltend zu bewerten sein.
Das Deutschlandlied des Dichters, das mit dem Aufruf beginnt „Deutschland, Deutschland, über alles, über alles in der Welt“ war mit seiner gerne gesungenen Melodie von Joseph Haydn fester Bestandteil des nationalsozialistischen Liedgutes.
Dabei hatte dieses Lied insofern auch dadurch noch eine besonders hervorgehobene Bedeutung, dass die 1. Strophe als Text der deutschen Nationalhymne bei unzähligen öffentlichen Anlässen des nationalsozialistischen Regimes gesungen wurde.
Hinzu kommt noch erschwerend: Diese erste Strophe des Deutschlandliedes wurde in der Nazi-Zeit um die NSDAP-Hymne, das Horst-Wessel-Lied, erweitert. Erste Strophe und angehängtes auch in der Bevölkerung gesungenes NS-Lied bildeten also eine äußerst fragwürdige „Mariage“. Trotz dieser eindeutigen Fakten darf seit 1990 die deutsche Nationalhymne in der ursprünglich 3. Strophe mit ihrem Aufruf zur Verwirklichung von „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“ gesungen werden. Aber auch diese Strophe wurde in der Nazi-Zeit gesungen.
Daraus stellen sich wohl nicht nur dem Verfasser dieser Zeilen, der das Deutschlandlied sehr schätzt, dennoch folgende Fragen:
- Inwiefern ist es möglich, dass nach der Logik der heutigen Rechtssprechung das in der Nazi-Zeit als Nationalhymne zumindest in Teilen häufig gesungene Deutschlandlied auch heute straffrei gesungen werden kann, inklusive der 3. Strophe dieses Liedes, die den einzigen Textanteil der heutigen deutschen Nationalhymne bildet?
- Ist dieser sehr ansprechende Text (leider!) nicht gleicherweise stark NS-kontaminiert durch die öffentliche und prägende Verwendung als NS-Nationalhymne, die aus einer Vermischung mit einem Nazi-Lied sowie (leider!) auch mit der unterlegten Musik Haydns besteht? Müsste er aus rein logischen Gründen nicht ebenso verboten werden wie die genannte Parole „Alles für Deutschland““?
2. Die verbotene Parole, der Deutsche Amtseid und der Reichstags-Inschrift
Der im Grundgesetz Art. 56 im Jahre 1949 festgelegte deutsche Amtseid spricht vom „Wohle des deutschen Volkes“, dem die höchsten Repräsentanten des Staates, nämlich Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister, aber auch alle Parlamentarier ihre Arbeit widmen. Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Inschrift am Reichstagsgebäude in Berlin, dem Sitz des Deutschen Bundestages, dem höchsten nationalen Entscheidungsgremium, lautet: DEM DEUTSCHEN VOLKE. Der altertümliche Dativ hat wohl für manche Ohren einen Nazi-Klang. Die Inschrift steht auf einer Länge von 16 Metern in 60 Zentimeter großen Bronzelettern unter dem Giebelfries über dem Hauptportal auf der Westseite des Reichstagsgebäudes. Die dort im Jahre 1916 angebrachte und in den Jahren 1994-1999 erneuerte Losung kann wie folgt interpretiert werden:
- Das Parlamentsgebäude ist DEM DEUTSCHEN VOLKE als dem im Parlament repräsentierten Souverän gewidmet.
- Die auf Zeit gewählten Abgeordneten und Regierungsmitglieder sind ihrer Wählerschaft, DEM DEUTSCHEN VOLKE, gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
- Alles, was im Bundestag besprochen, getan und entschieden wird, muss DEM DEUTSCHEN VOLKE dienen und nutzen.
- Alle Entscheidungen müssen mit dem deutschen Grundgesetz und den Gesetzen des Bundes übereinstimmen.
- Was DEM DEUTSCHEN VOLKE dient und nutzt, darf nicht auf Kosten anderer Völker gehen.
Die drei Worte der Inschrift DEM DEUTSCHEN VOLKE könnten den Worten des deutschen Amtseides (…dem Wohle des deutschen Volkes“) entnommen, sogar als eine komprimierte Zusammenfassung dieses Eides geplant gewesen sein, wäre die Inschrift nicht bereits im Jahre 1916 angebracht worden
Amtseid und Reichstags-Inschrift haben jedenfalls explizit nur das deutsche Volk im Blick. Demokratiegeprägtes Denken, Handeln und Verhalten impliziert jedoch immer zugleich auch den Blick auf das Miteinander der Völker. Kann so nicht auch die verbotene Parole „Alles für Deutschland“ verstanden und gelebt werden? Denn das Reichstagsgebäude mit seiner Inschrift stand bereits während der Nazi-Diktatur im Blickfeld der nationalen und internationalen Öffentlichkeit.
Müsste diese Inschrift aufgrund der Gesetzesvorlage hinsichtlich ihres Nazi-Bezuges nicht längst schon entfernt worden sein, wenn die NS-Parole „Alles für Deutschland“ verboten ist? Gilt nicht das Gleiche vom Amtseid, der vom „Wohle des deutschen Volkes“ spricht, wodurch ebenfalls ein NS-Bezug hergestellt werden könnte?
3. Kritische Fragen an die Regierungspolitiker zu ihrem Amtseid
Im Blick auf die eidesstattliche Verplichtung, dem „Wohle des deutschen Volkes“ zu dienen, stellen sich insbesondere Fragen an die Politiker, welche die einstmalige Ampelregierung getragen haben. Sie richten sich jedoch teilweise auch an die Politiker der Vorgängerregierung:
- Wie können/konnten Sie mit Ihren Amtseid die Masseneinwanderung in die Sozialsysteme vereinbaren, den „dramatischen Absturz des Bildungssystemes“ (DIE WELT), die katastrophale Situation der Bundeswehr und die mehr als problematische Energie- und Infrastruktur?
- Wie können Sie mit Ihrem Amtseid den weiteren Ansturm von Migranten vereinbaren, die über Ihre Asylpolitik gegen den Willen des Großteils der Bevölkerung ins Land strömen und die Kommunen dadurch vielfach heillos überlasten?
- Wie konnten Sie vom Oktober 2023 bis September 2024 die schwindelerregende Summe von 28,491 Milliarden Euro für das sog. „Bürgergeld“ ausgeben, das über die Hälfte an jene Migranten ausgezählt wurde, die keinen Pass haben, also keine Bürger sind, und vielfach auch noch unseren Staat aggressiv ablehnen mit absehbaren Folgen für die Sicherheit unseres Landes?
- Wie können Sie angesichts dieser bedrängenden Vorgänge, auch angesichts der Tatsache, dass es der deutschen Wirtschaft in dieser Legislaturperiode deutlich schlechter geht als zuvor, unsere Staatsgrenzen weiterhin nahezu ungehindert geöffnet lassen?
- Wie können Sie die Einbürgerungszeit von Migranten für einen ständigen Aufenthalt in Deutschland auf fünf bzw. – unter besonderen Bedingungen – auf drei Jahre reduzieren und dadurch einen zusätzlichen Pull-Faktor installieren?
4. „Nicht klagen, kämpfen“ – Motivationsaufruf an Parteimitglieder
Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet in seinem jüngsten Schreiben an die SPD-Parteimitglieder eine der Aufmunterung dienende Parole: „Nicht meckern, sondern machen! Nicht klagen, sondern kämpfen!“. Damit verwendet er eine Parole, die sich überdeutlich an die Wehrmachtsparole „Klagt nicht, kämpft“ erinnern könnte und heute auch von Neo-Nazi-Kreisen aufgegriffen wird.
Die Aussagen über das Klagen und Kämpfen in beiden Aufforderungen stehen zweifelsfrei in engstem Zusammenhang. Müsste nicht die Aufforderung des Bundeskanzlers verboten werden, da sie sich zumindest hälftig auf einen Nazi-Text bezieht?
5. Die tausendfachen täglichen Nazi-Beleidigungen
Täglich werden Menschen wohl tausendfach mit der Bezeichnung „DU/SIE NAZI“ beschimpft und diffamiert. Der Bundesvorsitzende der SPD, Lars Klingwald, durfte erst kürzlich in einer TV-Sendung ungehindert und straffrei (?) die Kollegin einer Konkurrenzpartei im Bundestag, Alice Weidel, und damit auch Millionen von Wählern dieser Partei als Nazis beleidigen und verleumden.
Von anderer Seite ist sie zuvor schon straffrei (?) als „Nazi-Hure“ u.ä. beschimpft und beleidigt worden. Mit „Hass und Hetze“ hat dieser verleumderische Ruf aus dem Munde derer, die das strafrechtlich nicht bestimmte „Hass und Hetze“ mit Vehemenz strafrechtlich verfolgen wollen, offenbar überhaupt nichts zu tun!?
Doch werden in dieser üblen, ehrverletzenden Nazi-Anrede nicht unbescholtene Bürger dadurch selbst zu Verbrechern erklärt, dass sie mit dem verbrecherischen Nazi-System gleichgestellt werden? Werden andererseits mit diesen Nazi-Rufen nicht die Verbrechen des NS-Regimes relativiert, gemindert oder gar völlig ausgeblendet? Mit welcher Begründung dürfen diese Nazi-Diffamierungen eigentlich weiterhin noch unbestraft bleiben? Möglicherweise, weil die Strafverfolgung zum Zusammenbruch der Justiz führen würde?
Langsam bin ich soweit. Ich traue allen Regierungen alles zu.
Um das von Kommunisten, Muslimen, Sektierern und Psychopathen unterwanderte Deutschland ist es noch viel schlimmer bestellt als man denkt: Hier kann jeder zum Systemschädling abgestempelt und mit unbändiger Konsequenz verfolgt werden. Wer als “Systemschädling” abgestempelt wird, entscheidet der Linksstaat natürlich selbst. Die systemdevote Herde, die lieber in den nächsten Untergang reinreitet anstatt auch nur einmal den Rasen zu betreten, macht mal wieder alles möglich. Unterdessen sollte man aufpassen, nicht in irgendwelchen Smartphone- oder Intranet-Verpetzkanälen zu landen, wo buchstäblich jeder Furz sein Millionenpublikum findet und entsprechend reflektiert wird.
Schwere Vorwürfe
Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zu Apollo News-Recherche über Stephan Kramer angesetzt
Nach den Enthüllungen in der Affäre Kramer wird am Freitag eine aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zu dem Thema stattfinden. Immer mehr Thüringer Landespolitiker fordern eine Aufklärung der Vorgänge im Verfassungsschutz. ….
mehr hier
https://apollo-news.net/aktuelle-stunde-im-thueringer-landtag-zu-apollo-news-recherche-ueber-stephan-kramer-angesetzt/
Gut so!
Die Sitzung kann beim YT Kanal des Thü. Landtages dann live verfolgt werden!
Aktuell dazu:
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„Alles für Deutschland“: Hausdurchsuchung bei 14-Jährigem nach TikTok-Post
Ein TikTok-Post hat für einen 14-Jährigen in Bayern ernste Konsequenzen: Am Nikolaustag durchsuchte die Polizei das Zuhause seiner Familie. Der Jugendliche soll den Hashtag „Alles für Deutschland“ genutzt haben.
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…was passiert wenn ein Schulkind mit der Deutschlandfahne (unsere Trikolore) auf nem T-shirt in die Schule kommt?
Ich frag ja nur!