Von Norbert Häring.
In Deutschland und weltweit wird entschlossen daran gearbeitet, die Bewegungs- und Handlungsfreiheit aller Bürger dauerhaft davon abhängig zu machen, dass man Impfungen auf neuestem Stand der staatlichen Vorgaben nachweist. Die Totalüberwachungs-Agenda ID2020 wird auf diese Weise umgesetzt.
In vielen Ländern haben die Regierungen die Pandemie bereits ausdrücklich oder implizit für beendet erklärt und behandeln Corona etwa so wie eine Grippewelle. Das ändert jedoch nichts daran, dass weiter an der Agenda gearbeitet wird, (elektronische) Impfpässe weltweit zur Voraussetzung des internationalen Reisens zu machen. Das erlaubt es, später beliebige gesundheitspolitische oder sonstige Vorwände zu nutzen, um die vorhandene Überwachungsinfrastruktur auch im Inland wieder für vielfältigste Aktivitäten zur Voraussetzung zu machen.
Mit einem Vorordnungsentwurf zeigt die Bundesregierung weite Nach-Pandemie-Voraussicht, indem sie regeln will, dass ab Oktober 2022 für Einreisezwecke nur noch als geimpft gilt, wer drei Impfdosen erhalten hat, oder zwei Dosen und einer Erkrankung hinter sich gebracht hat.
Als Nebenbemerkung sei erwähnt, dass der für die Coronavirus-Einreiseverordnung verantwortliche Gesundheitsminister Karl Lauterbach seiner Liste an Tricks und Widersprüchen hinsichtlich des Genensenstatus einen weiteren hinzufügt. Mitte Januar hatte das RKI, sofort nachdem es dafür zuständig wurde, handstreichartig den Genesenenstatus auf 62 Tage verkürzt. Nach einem Aufruhr hatte das RKI gut zwei Wochen später die Erklärung nachgeschoben, die Verkürzung von vorher knapp sechs Monaten gelte nur für ungeimpfte Genesene. Doch im Entwurf der Einreiseverordnung wird diese Unterscheidung wieder nicht gemacht.
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