StartOchlokratie / PöbelherrschaftSkandalöse Benachteiligung: AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiter leer aus

Skandalöse Benachteiligung: AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung geht weiter leer aus

Von Theo-Paul Löwengrub

Erika Steinbach (2014). Bild: Deutscher Bundestag, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Die Dauerbenachteiligung der – aller Umstrittenheit und Zerstrittenheit zum Trotz de facto einzigen – Realopposition in der deutschen Politik, die (noch) in den allermeisten Parlamenten vertreten ist, geht in die nächste Runde: Vergangene Woche wurde erneut ein Antrag der AfD auf staatliche Förderung ihrer parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) abgelehnt. Rechtmäßigerweise stünde ihr selbstverständlich ein Teil der hierfür vorgesehenen 132 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestags nun unter den parteinahen Stiftungen der übrigen im Bundestag vertretenen Parteien verteilt, zu. Die Entscheidung erfolgte wieder einmal ohne Begründung. Es ist eine von vielen Diskriminierungen und Kujonierungen der „Blauen“ durch ein machtarrogantes Altparteienkartell, das sich selbst zum exklusiven Wächter der „Demokratie“ erklärt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte so lapidar wie zynisch mit: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheidet, welche Zuwendungsempfänger in welcher Höhe bei der Verteilung der Globalzuschüsse berücksichtigt werden. Das Bundesinnenministerium setzt diese Entscheidung dann um.” Was auch prompt geschah; genau so dreist, wie der AfD – im Bruch mit Traditionen und parlamentarischen Geschäftsordnungen – viele weitere Gleichbehandlungen mit allen übrigen Parteien vorenthalten werden, vom Altersbundespräsident bis hin zum Bundestags-Vize.

Schamlose Selbstbedienung des Kartells der „Demokraten”

Hingegen bedienen sich die Mehrheitskräfte aus dem Steuersäckel natürlich schamlos zugunsten ihrer eigenen Stiftungen: Der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung wurden fast 41 Millionen, der Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD) ca. 37 Millionen, die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) rund 14,5 Millionen zugesprochen; jeweils knapp 14 Millionen erhielten die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Grüne bzw. Linke). Auf die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung entfielen 12 Millionen – und das alles nur für das Jahr 2022. Der Antrag der DES war der einzige, der abgelehnt wurde.
Zusätzlich erhalten die parteinahen Stiftungen, außer der der AfD, noch weitere Gelder aus dem Innen-, Außen- und Entwicklungshilfeministerium: Insgesamt wurden diese Zuwendungen um weitere insgesamt 29,3 Millionen Euro erhöht.

Um die Verweigerung der Gelder für die DES zu rechtfertigen, wurde offenbar im Haushaltsvermerk eingeführt, Zuschüsse würden „politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.” Dann werden die Namen aller anderen Stiftungen aufgeführt. Selten so gelacht: Vor allem die grüne Heinrich-Böll-Stiftung machte immer wieder durch ungute geistige Nähe zu Linksradikalen von sich reden, ob es um israelfeindliche Positionen in Nahost ging oder um Klima-Extremismus. Vergangenes Jahr sprach sich die Vorsitzende der Stiftung, Ellen Ueberschär, gar für „nukleare Teilhabe“ aus, womit sie indirekt auch einer atomaren Bewaffnung von Schurkenstaaten das Wort redete. Hier gelten also offenkundig andere Maßstäbe.

Bruch aller Prinzipien und Gepflogenheiten

Auch Nicht-AfD’ler sehen die nunmehr seit zwei Legislaturperioden anhaltende Aussperrung der AfD von der politischen Bildungsförderung als zunehmendes Ärgernis und juristisches Ding der Unmöglichkeit. Der Politologe und Parteienforscher Michael Koß sagte etwa, die Bewilligungspraxis des Haushaltsausschusses hinsichtlich der Desiderius-Erasmus-Stiftung sei „politisch und wahrscheinlich auch juristisch hochproblematisch”. Die AfD sei seit 2017 im Bundestag; um Gelder für die eigene parteinahe Stiftung zu erhalten, müsse eine Partei ausgehend von den bisherigen staatlichen Finanzierungsprinzipien für mindestens zwei Legislaturperioden im Parlament vertreten sein (wobei die Wahlperiode nicht vollendet sein muss); das Kriterium wäre für die AfD damit spätestens dieses Jahr erfüllt. Die anderen Parteien hätten diese Zeit nicht genutzt, um das Thema anzugehen.

Auch der Staatsrechtler Christoph Möllers warf den anderen Parteien vor, keine gesetzliche Grundlage für ihr Vorgehen geschaffen zu haben. Seit 1967 gibt es das deutsche System der parteinahen Stiftungen, die jährlich rund eine halbe Milliarde Euro aus dem Staatshaushalt erhalten. Dieser Geldregen ergießt sich jedoch informell, nur nach jeweiliger Festlegung durch den Bundestag bzw. seiner Gremien. Die AfD habe, so Möller, nun gute Chancen, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zu sein – und dann gleich mehrere Millionen Euro an Nachzahlungen auf einmal zu erhalten.

Akademische und juristische Rückendeckung für die AfD

Erika Steinbach, die Vorsitzende der DES, erklärte hierzu: „Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 und zudem der seit Jahrzehnten geübten eigenen Praxis der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages stehen der Desiderius-Erasmus-Stiftung spätestens ab diesem Haushaltsjahr ganz eindeutig Fördermittel des Bundes zu!” Das habe die Bundesregierung durch das Bundesverwaltungsamt auf die Klage der Partei hin, bereits 2019 Fördermittel zu erhalten, selbst mehr als deutlich gemacht, als sie argumentiert habe, dass für das Kriterium der Dauerhaftigkeit – sowohl für die Bejahung, als auch für die Aberkennung – der Einzug oder Nichteinzug in den Deutschen Bundestag „in zwei aufeinander folgenden Legislaturperioden” entscheidend sei.

Der Anspruch der AfD auf diese existenziell wichtigen Bundesmittel basiere somit ab diesem Jahr nicht mehr alleine auf dem gewichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, wonach es der Gleichheitsgrundsatz gebiete, „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen”, sondern er beziehe nunmehr auch die praktizierten, jahrzehntelangen Fördergrundsätze des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung bezüglich anerkannter politischer Stiftungen mit ein. Diese Position unterstreichen neben den genannten Staatsrechtlern und Juristen unter anderem auch der – einstmals dezidiert linke – Politologe und Hochschulprofessor Claus Leggewie ausdrücklich.

„Pure Willkür”

Auch ansonsten, so Steinbach, gäbe es keinerlei Kriterien, die eine Förderung der DES ausschließen könnten; trotzdem habe sich der Haushaltsausschuss nun angemaßt, in einer Protokollerklärung festzulegen, wer sich nach seiner Ansicht „rechtsstaatlich” verhält und damit „förderungswürdig” sei – und wer nicht. Und das, obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion (Drucksache 19/28130) in der letzten Legislaturperiode bestätigt habe, dass die DES „rechtlich, personell, organisatorisch und finanziell unabhängig“ von der AfD sei – und zudem ausdrücklich auch kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei. Sie stünde der Stiftung lediglich ebenso nahe, wie die anderen Parteien „ihren“ Stiftungen. Zum zweiten Mal sei die AfD demokratisch in den Deutschen Bundestag gewählt worden, sie sei auch weder verboten noch verfassungsfeindlich. Es gäbe daher keinerlei Grundlage für die Willkür ihrer Nichtfinanzierung.

Der Haushaltsausschuss, so die DES-Vorsitzende, mache mit seiner eindeutig rechtswidrigen Protokollerklärung, die die DES von der Förderung arbiträr ausschließe, einmal mehr deutlich, dass ihm rechtsstaatliches und demokratisches Handeln fremd geworden sei. „Eigenmächtig maßt sich der Haushaltsausschuss an, festzulegen wer demokratisch sei. Das ist pure Willkür”, empört sich Steinbach. Und in der Tat: Es ist höchste Zeit, dass der Bundestages diesen fortgesetzten Rechtsbruch behebt. Wenn die anderen Parteien ein Problem mit der AfD haben, sollen sie sie endlich mit demokratischen Methoden stellen – jenen also, die sie sonst exklusiv für sich reklamieren.

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4 Kommentare

  1. „Komplettes systematisches Versagen“

    Bundeswahlleiter fordert Neuwahl in Berlin

    BERLIN. Bundeswahlleiter Georg Thiel hat eine Wiederholung der Bundestagswahl in sechs Berliner Bezirken gefordert. „Was muß noch passieren, daß eine Wahl für ungültig erklärt wird?“, kritisierte Thiel bei einer Anhörung des Wahlprüfungsausschuß des Bundestags….

    …Thiel dagegen sprach angesichts der bekannten Vorwürfe von einer „Spitze des Eisbergs“.

    CDU gegen Neuwahl / AfD dafür

    Die Berliner Landeswahlleitung gestand zwar massive Schwierigkeiten ein, lehnt eine Neuwahl jedoch ab, da die Unregelmäßigkeiten keine Relevanz auf die vergebenen Mandate gehabt hätten, unterstrich die Berliner Vize-Chefin Ulrike Rockmann. ….

    (Auszug)
    mehr hier:

    https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/wahlwiederholung-berlin-thiel/

    Die Union lügt. Bei korrektem Verfahren wären die Kommunisten (Linkspartei) mit hoher Warscheinlichkeit aus dem bunten Tag rausgeflogen.

    Bananenstaat BRD und die nächste Keule ist im Anmarsch:

    Zensus

    *ttps://www.mdr.de/brisant/ratgeber/pflicht-volkszaehlung-zensus-102.html

  2. Eine sogenannte ‘Stiftung’, die vor allem ueber Steuergelder finanziert wird, ist kein Stiftung im klassischen Sinne, wo einzelne sehr reiche Leute, ihr Vermoegen stiften, um gemeinnuetzige oder wohltaetige Ziele zu erreichen. Solche Stiftungen erhalten schon Steuervorteile, also eine indirekte staatliche Foerderung.

    Diese sogenannten ‘parteinahen Stiftungen’ sind nur ein weiterer Weg der Parteienfinanzierung und sollten allesamt abgeschafft werden, sofern sie sich nicht selbst aus Spenden finanzieren koennen. Die AfD dachte sich ganz pragmatisch, wenn wir diese Schmarotzervereine schon nicht abschaffen koennen, dann wollen wir wenigstens unseren Teil ab haben. Damit macht sich die AfD aber zum Mitglied der Beutegemeinschaft, und genauso unglaubwuerdig, wie die Neue Deutsche Einheitspartei.

  3. Ich habe kaum noch Höffnung das sich da was ändert.

    -Die, die deshalb vor Gericht ziehen würden, könnens nicht (Prozesskosten) bezahlen
    -diejenigen die das Geld für Gerichtsprozesse haben, ziehen nicht vors Gericht

    Deutschland hat sich nun zu ca 70% abgeschafft. Woanders dagegen:
    :::::::::::

    CPAC in Ungarn

    „Vereint stehen wir – getrennt fallen wir“

    Die Konferenz CPAC ist seit über einem halben Jahrhundert der Treffpunkt für Konservative aus der ganzen Welt. Die „Conservative Political Action Conference“ ist das Aushängeschild der US-Organisation American Conservative Union (ACU) und bringt jedes Jahr Politiker und andere führende Köpfe des Milieus zusammen. Mittlerweile ist sie die wichtigste Vernetzungsveranstaltung für Konservative.

    In diesem Jahr richtete Ungarn die CPAC aus, die vergangene Woche unter der Leitung der ungarischen Denkfabrik „Zentrum für Grundrechte“ sowie der ACU in Budapest stattfand. Es war nicht nur die erste CPAC-Konferenz in Ungarn, sondern auch die erste in Europa. Laut dem Vize-Präsidenten der ACU, Dan Schneider, hatten sie schon seit längerem nach einem passenden Ort gesucht, um die CPAC nach Europa zu bringen. Der Kurs von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán stehe vorbildhaft für eine dortige konservative Politik.

    Rednerliste reicht von Ministern bis Publizisten

    Das Motto der Konferenz lautete: „Gott, Nation und Familie“ und die Rednerliste konnte sich sehen lassen. Neben Größen wie dem ehemaligen tschechischen Präsidenten Václav Klaus, Ungarns Kanzleramtsminister Gergely Gulyás und seiner Kollegin, der Justizministerin Judit Varga, traten Trumps Lieblings-Influencerin Candace Owen und der Publizist
    Matthew Tyrmand auf. …

    mehr hier, lesenswerter Bericht

    https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2022/cpac-budapest/

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