StartIslamSkandal-Urteil gegen Michael Stürzenberger: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung für freie Rede

Skandal-Urteil gegen Michael Stürzenberger: Sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung für freie Rede

Michael Stürzenberger gehört zu den bekanntesten Islamkritikern.

Seit vielen Jahren lässt er sich nicht den Mund verbieten und rechnet mutig mit dem politischen Islam ab. Unzählige Male wurde er für seine Kritik verklagt.
Doch was dieser Richter am Hamburger Amtsgericht erstinstanzlich verkündet, ist ein Skandal: Für seine Meinungsäußerungen wurdel Herr Stürzenberger zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Nach Herrn Ballweg und Herrn Janich soll nun mit dem nächsten Kritiker falscher deutschlandzerstörerischer Politik kurzer Prozess gemacht werden.
Für mich ist dies erneut ein politisches Urteil, das ganz sicher nicht „im Namen des Volkes“ gesprochen wurde.

Diese bekannten Gesichter stehen jedoch nur stellvertretend für so viele politische Aktivisten, die durch ständige Vernichtungsandrohungen, Repressionen und Zersetzungen mundtot gemacht werden sollen.
Es zeigt sich, freie Meinungsäußerung wird nur noch auf dem Papier garantiert.

Ich danke deshalb all unseren mutigen Aufklärern für ihre wichtige Arbeit.

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob man alles gut und richtig findet, was Herr Stürzenberger oder Herr Janich äußern. Nein, diese Personen stehen stellvertretend für alle Regierungskritiker.

Heute sie und morgen Du !

Geben wir deshalb den politischen Dissidenten mindestens unsere moralische und psychologische Unterstützung, damit sie für ihre wichtige Arbeit weiterhin genügend Kraft finden.
Eine echte Demokratie lebt vom Diskurs verschiedener Meinungen.

Ich danke Herrn Stürzenberger für seine wichtige Aufklärungsarbeit und wünsche ihm für den zersetzenden Prozess viel Kraft und Erfolg.

Erstveröffentlichung: Christina Baum

Kommentarregeln: Bitte keine beleidigenden oder strafbaren Äußerungen. Seid nett zueinander. Das Leben ist hart genug.

Dr. Christina Baum
Dr. Christina Baum
Dr. Christina Baum ist Mitglied des Bundestags und gehört der AfD an. Sie ist außerdem Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Frau Baum ist in der DDR aufgewachsen und hat daher, wie zahlreiche DDR-Bürger, besonders feine Antennen für Unterdrückung und Propaganda.

9 Kommentare

  1. Stürzenberger sollte dankbar sein, dass er trotz seines enormen Vorstrafenregisters nur 6 Monate bekam.Ist auch unverständlich, dass die Staatsanwalt nicht 5 Jahre gefordert hat.

  2. Anmerkung::Was sind das für Richter, die heutzutage, da islamischer Terror bereits in Deutschland stattfindet und sich deutsche Gerichte mit der Zwangsverheiratung von Kindern beschäftigen müssen, jegliche kritische Meinungsäußerung zu diesen Themen bestrafen?

    Der Schilderung nach ein ganz junger Richter, ein ‘Schlichtrichter’ wahrscheinlich, der noch keine Planstelle hat (‘Proberichter’) und noch keine Verbeamtung auf Lebenszeit. Der hängt natürlich tunlichst sein Mäntelchen nach dem Winde und tut, was der ‘Führung’ gefällt (HARAMBURG!) Es kann auch durchaus sein, daß er, obwohl im Gegensatz zu einem Staatsanwalt nicht weisungsgebunden, einen ‘dezenten’ Hinweis erhalten hat, wie da ‘zu urteilen ‘ sei.

    Und dann (wiederum Hamburg, wer wird da ‘bevorzugt’ eingestellt?) von ‘passender’ linksgrüner ‘islambejublerischer’ Gesinnung . Alles denkbar. Und so kommen dann solche Urteile zustande.
    Und der immer wieder zur Mundtotmachung unliebsamer Kritiker ausgeweitete ‘Gummitatbestand Volksverhetzung’ $ 130 StGB tut sein übriges und macht so etwas erst möglich.

    Für meine Begriffe ‘stinkt’ ganz klar nach einem ‘politischen’ Urteil.

    Auf jeden Fall braucht es in der Tat Solidarität mit dem unvergleichlichen, unermüdlichen Michael Stürzenberger!

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    • Für Pfründe huren sich alle an das System an, ohne zu bedenken das das seinen Preis haben wird und vor den eigenen Familien keinen Halt mehr machen wird. Man denke an Erdogans Worte zur islamischen Machtübernahme. Die EKD nicht alle als Hure der Grünen Sekte, des eigenen Größenwahns und Machgeilheit sieht nicht trotz alarmierender Warnungen, das sie sich selbst überflüssig macht, mich Heilspropheten und Priestern die abhängig sind vom Opferkult, Prophezeiung des biblischen Mischa. Die Vorfahren die am christlichen Glauben fest hielten, würden sich ob dieses Verrates im Grabe herum drehen.

    • Und der mit Bedacht und immer wieder künstlich weiter aufgeblähte § 130 StGB – https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

      ist letztlich nichts anderes als ein Terrorparagraph, mit dem nämlich unliebsame Meinungen unterdrückt, weil kriminalisiert werden (können). *).

      Mit ‘Rechtsstaatlichkeit’ hat diese Vorschrift NICHTS mehr zu tun (= Grotesk mangelnde Bestimmtheit ) völlig willkürliche Auslegungsmöglichkeit – nach ‘Gusto’ wie offenbar in Hamburg. Verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Punkt.

      *) *ttps://lexetius.com/StGB/130,2 – Vergleicht mal die früheren Fassungen mit der heutigen. Da gehen einem die Augen über!

      HIER: die Fassung geltend vom 30. Juli 1960/4. August 1960–1. September 1969]

      [30. Juli 1960/4. August 1960–1. September 1969]

      1§ 130. [1] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er
      1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
      2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
      3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
      wird mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

      2] Daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden.

      Und HIER die Urfassung:
      *ttps://lexetius.com/StGB/130,13


      [1. Januar 1872–20. März 1876]

      § 130. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

      ENDE.

      Noch Fragen?

      • Lieber CC,

        mit Rechtsstaatlichkeit hat diese Bestimmung in der Tat rein gar nichts zu tun, Diese Vorschrift ist nichts anderes als ein anti-demokratisches und anti-rechtsstaatliches Herrschaftsinstrument zur willkürlichen Verfolgung politisch Unliebsamer unter einem legalen Deckmäntelchen.
        Mit diesem politischen Knüppelparagraphen wird das essenzielle Grundrecht der Meinungsfreiheit kriminalisiert und massakriert.

        Schönen Sonntag

      • Nachtrag:
        Sie haben auch vollkommen zurecht und absolut korrekt das “Bestimmtheitsgebot” thematisiert. In einem Rechtsstaat darf es keine Strafvorschrift geben, der es an inhaltlicher Bestimmtheit fehlt. Genau dies ist beim Knüppel-Paragraphen § 130 StGB ganz offensichtlich der Fall.
        Hätten wir ein Verfassungsgericht, welches diese Bezeichnung verdient, anstatt einer Harbarth-Justiz-Satire, dann wäre diese Bestimmung längst für verfassungswidrig erklärt worden.
        Aber Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in diesem Land bekanntlich längst BRDigt worden.

  3. Es handelt sich hier ganz offensichtlich um einen Fall vorsätzlicher Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB.
    Das ist ein Verbrechenstatbestand.

    § 339:
    Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

    Solche Gestalten, die solche “Urteile” in die Welt setzen, haben in der Justiz und am Richtertisch nichts verloren.

    Ihnen ist vielmehr rechtsstaatlich die Hölle heiß zu machen !

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