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„Ein menschenfreundliches Gesicht“ nach außen und ein Bischof besonderer „Nächstenliebe“ – Teil 2

Die Masken vor den Herzen aus Stein und Hoffart.Das System Vertuschung im Schoß der „Heiligen Mutter“ Kirche.

Krimineller Klerikalismus

Unter Papst Johannes Paul II. wurde 1983 eine Reform des kirchlichen Strafrechts vorgenommen.

Darin sei erstmals, so die Behauptung von Vatican News, der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen als eine Straftat gegen das Leben, die Würde und Freiheit des Menschen benannt und nicht mehr als Verstoß gegen den Zölibat.

Letztgenannter Behauptung muss ich widersprechen. Denn in dem benannten Schreiben Ratzingers (siehe Teil 1) wird sehr wohl der Verstoß des Priesters gegen das 6.Gebot, das „Keuschheitsgebot“, und damit gegen den Zölibat betont, ein Verstoß, der zwar durch die Tat mit einem Minderjährigen zu größerer Schuld wird, der aber immer noch nach kirchlichem Verständnis vor allem eine „Straftat“ gegen das 6.Gebot darstellt: „die von einem Kleriker begangene Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem noch nicht 18-jährigen minderjährigen Menschen.“

Wenn jedoch im Crimen sollicitationis rund 60 Jahre früher bereits vom „verabscheuungswürdigen Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs vorpubertärer Kinder“ die Rede ist, so wurden auch damals diese schweren kriminellen Akte nicht nur als Verstoß gegen Ehelosigkeit und Keuschheit verstanden und geahndet, sondern vor allem als schweres Verbrechen an einem Kind definiert.

Allerdings stellt die Befolgung des verpflichtenden Zölibats bezüglich erwachsener Frauen bis heute ein künstliches Sorgenkind der Kirchenhierarchie dar. Verstöße gegen ihn durch eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer Frau können Priester immer noch teuer zu stehen kommen. Zölibatsverstöße wurden bisher von manchen Bischöfen schlimmer geahndet, als Sexualverbrechen an Kindern, wofür Robert Zollitsch wieder ein charakteristisches Beispiel ist. Denn bei solchen Priestern „konnte er zur Härte des kirchlichen Gesetzes greifen“ und Strafmaßnahmen gegen sie einleiten, sodass einer der Gutachter von Freiburg ironisch kommentierte: „Offensichtlich war jener Erzbischof der Ansicht, sexuelle Verhältnisse einvernehmlicher Art mit erwachsenen Frauen seien strafverfolgungswürdiger als Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.“ Was ein weiteres Licht auf das zutiefst kranke System der sich häufig von Christus entfernten, machtbesessenen lateinischen Kirchenhierarchie wirft, zumal dort der „heilige“ Pflicht-Zölibat, der vorwiegend auf verbrecherischem Handeln an Priesterfamilien basiert, seit Jahrhunderten in das gesamte Vertuschungs- und Lügenkartell mit eingepfercht ist.

Strafrechtsreform ohne Ergebnis

Doch zurück zu den Strafrechtsreformen:

die im Konzilsverständnis (Zweites Vaticanum) der pastoralen Leitung erfolgte Übertragung der Verantwortung an den Ortsbischof, entsprechende Strafen zu verhängen sowie das Strafmaß zu bestimmen, führte nun in der Praxis zu unterschiedlichen Strafmaßfestlegungen in den Diözesen. Diese reichten bis hin zur Interpretation mancher Bischöfe, von Strafmaßnahmen abzusehen (die offenbar auf falsch verstandenen Deutungen der im Kirchenrecht enthaltenen Ermahnungen zur Toleranz gründen). Wenn nun ein Bischof, wie zahlreiche Missbrauchsberichte darlegen, seine Verantwortung nicht wahrnahm, sie ignorierte und/oder ablehnte, kann das allerdings nicht der ihm übertragenen Entscheidungsgewalt angelastet werden. Dann hat Rom bei der Ernennung eines solchen Mannes zum Diözesanbischof bzw. der Wahlbestätigung eines Domkapitels in die Tinte gegriffen. Am Beispiel Zollitsch können wir auch das deutlich sehen (ich gehe darauf noch ein, s. Teil 3).

Wenn dann ab 2001 die Aufklärung der Missbrauchsfälle der Glaubenskongregation in Rom oblag, diese den Ortskirchen in Teilen wieder entzogen und eine Meldepflicht dieser Fälle nach Rom vorgeschrieben wurde, wenn 2010 eine umfassende Neufassung der geltenden kirchlichen Normen vorgenommen und die Meldepflicht für die Oberhirten verschärft wurde, war auch dies letztlich keine Garantie für den Schutz von Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Wieder stellt Freiburg hierfür, wie wir seit dem 18.April wissen, ein beredtes Beispiel dar (s.u.). Zusammenfassend konstatiere ich folgendes:

Sexueller Missbrauch schon lange bekannt

Der sexuelle Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Priester ist eine der katholischen Amtskirche seit Langem bekannte Realität, die weit in die Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil zurückreicht.

In den Jahrzehnten nach dem Konzil ist bezüglich der Sichtweise und der Einstufung dieser Verbrechen in der Tat eine Aufweichung in vielen Diözesen zu erkennen – eine Aufweichung, der einerseits, parallel zum allgemeinen Zeitgeist, eine fehlgeleitete Toleranz und Nachsichtigkeit den Tätern gegenüber zugrunde lag, andererseits von der Angst der Macht ausübenden Kleriker vor dem Zerfall ihrer „heiligen“ Institution und dem Verlust eben dieser, ihrer Macht beherrscht war. Ein Paradoxon, wie es größer nicht sein kann, wie es aber so typisch für zahlreiche Kirchenvertreter ist.

Folglich war die größte Sorge der Bischöfe die, die Schandtaten und Verbrechen der schuldig gewordenen Kleriker, in manchen Fällen auch die eigenen, zu vertuschen, sie vor den Augen der Öffentlichkeit möglichst zu verbergen und eine undurchdringliche Mauer des Schweigens zu errichten.

Krimineller Klerikalismus und Mafia-Strukturen

Freiburgs Alterzbischof Robert Zollitsch bekannte diese Mauer des Schweigens zum ersten Mal in seiner Entschuldigungs-Erklärung vergangenen Oktober und gab sie als gängige, „gewachsene“ Strategie der Kirche zu. Sicher auch, um vom eigenen Versagen abzulenken und eigene Verantwortung wegzuschieben.

Doch lässt sich in Zollitschs Erklärung in der Tat, wie Missbrauchsbetroffenen-Vertreter Matthias Katsch unlängst feststellte, eine stark mafiöse Struktur der Kirchenhierarchie nachzeichnen. Auch die Einordnung dieser infamen Struktur in die „kirchliche Tradition“, wie sie Zollitsch vornahm, kann, in Verbindung mit der Verharmlosung dieser Verbrechen an Kindern, perfider nicht sein. Denn, wenn das zur „kirchlichen Tradition“ und zu einer „einvernehmlich getragenen Kultur“ zählt, Verbrechen zu verschweigen und Täter zu „versteckele“ (s.u.), dann sollte man die noch lebenden „Traditionsbischöfe“ zwingen, den Hut, Verzeihung ihre Mitra, zu nehmen und zu verschwinden. Ohne ihnen ihre Bezüge weiterzuzahlen (es gibt ja Hartz-IV). Doch lesen wir Zollitschs Erklärung:

Entsprechend der kirchlichen Tradition und einer überkommenen Praxis war auch mein persönliches Bemühen, die Fälle sexualisierter Gewalt und des Missbrauchs intern zu behandeln.

als Teil- und auch Letztverantwortlicher … war ich eingebunden in ein System, das im Umgang mit sexualisierter Gewalt von einer gewachsenen und einvernehmlich getragenen Kultur des Schweigens und der Verschwiegenheit nach außen, des Korpsgeistes und des Selbstschutzes geprägt war…“

So entstand ein flächendeckendes, kriminelles Vertuschungssystem, ein hochkonstruiertes, ausgefeiltes Lügengebäude, das sich trotz aller Reformen der vergangenen Jahrzehnte weiter behaupten konnte, ja, von ihnen in keiner Weise angetastet wurde – ein Vertuschungssystem, in dem das Ansehen der Institution Kirche, der „Heiligen Mutter Kirche“, sowie Ansehen und „Wohlergehen“ der schuldig gewordenen Priester, den falschen Hirten wichtiger war, als die schweren Verbrechen an zahlreichen Kindern und Jugendlichen, wichtiger als deren verwundete und zerstörte Seelen.

Diese ruchlose Haltung und das daraus resultierende schwerwiegende Handeln gestand Zollitsch in seiner Erklärung ebenso ein, wenngleich er sich seine kriminellen Handlungen nicht bewusstmachen wollte und mich seine Worte daher nicht überzeugen: „Lange, zu lange Zeit haben mich in meiner Haltung und in meinem Handeln viel zu sehr das Wohl der katholischen Kirche und viel zu wenig die Anteilnahme am Leid der Betroffenen und die Fürsorge für die Opfer geleitet.“ Zu wenig? Wohl überhaupt nicht.

„Bewusste Ignoranz“ und Rechts-Verweigerung im Schatten des Münsters

In der Aktenanalyse von Freiburg arbeiteten die Gutachter schwerpunktmäßig auch wesentliche Aspekte hinsichtlich des Rechtsverhaltens der Bischöfe auf.

Hierbei ergab sich folgendes Faktum:

das prägende Merkmal der beiden letzten Erzbischöfe von Freiburg, das in ihrem charakteristischen Schweige – und Vertuschungskartell besonders hervortritt, war jenes der

Ignorierung des Kirchenrechts wie der staatlichen Rechtsordnung.

Oskar Saier, Erzbischof von Freiburg, 1978 – 2002

So habe der verstorbene Alterzbischof Oskar Saier, dem die Aktenanalyse das „Vollbild einer Vertuschung“ bescheinigt, von dem auch berichtet wird, er wollte verbrecherische Gesellen „versteckele“ (schwarzwälderisch-alemannisch für „verstecken“), eine „bewusste“ und „vollständige Ignoranz“ bezüglich der Taten an den Tag gelegt, verknüpft mit einer unerbittlichen Gleichgültigkeit den Opfern gegenüber. Im Schlepptau dieser Ignoranz und Gnadenlosigkeit den Menschen gegenüber zog er die Ignoranz der verbindlichen Rechtsordnungen nach sich:

Er verweigerte durchgängig die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft wie er gleichermaßen die Anwendung des für ihn bindenden Kirchenrechts unterließ.

Sein Verhalten war bestimmt von einer konstanten „Ignoranz des kanonischen Rechts“ (der kirchlichen Gesetze), dem er hätte Folge leisten müssen, und damit von der Weigerung, seinen Pflichten als Erzbischof, d.h. als Oberhirte einer Diözese nachzukommen.

Saiers Amtszeit war „geprägt durch eine verschleiernde und lückenhafte Aktenführung und von

hoher Fehlquote von Akten“, so der Missbrauchsbericht. Hinweise auf bestimmte Taten und ihre Täter seien in den Protokollen der Ordinariats-Sitzungen zu finden (gewesen), die jedoch bis zum Jahr 1992 verschwunden sind. Ein Beispiel dieser lückenhaften Aktenführung mag dies verdeutlichen: über einen Priester, der in mehreren Fällen wegen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt wurde, fand sich in der entsprechenden Personalakte keinerlei Notiz.

Den überwiegenden Teil an Verantwortung delegierte Saier jedoch in feiger Manier eines Pontius Pilatus an seinen Personalreferenten Robert Zollitsch, der im Ordinariat eine ausgesprochen starke Stellung innehatte, der letztlich, wie Kenner bezeugen, der eigentliche Chef war: „er hatte das Heft in der Hand“ bzw. „er zog die Fäden.“ Der Staatsanwaltschaft gegenüber benannte ihn Saier darüber hinaus als „Seelsorger der Priester“, sodass Zollitsch sich auf das Seelsorge-Geheimnis, ähnlich dem Beichtgeheimnis, berufen konnte.

Um die Staatsanwaltschaft weiter ausbooten und deren Zugriff auf die Akten verhindern zu können, überlegten Erzbischof Saier, Personalchef Zollitsch und der damalige Generalvikar neue

Möglichkeiten zur Unterbringung von Spezialakten“ – ein Protokoll von 1996 gibt darüber Aufschluss.

Die Strategie von Lügen und Verschleierung, von Härte und Ignoranz, die Zollitsch unter Oskar Saier vorbereitet und mit ihm zusammen unbarmherzig durchgezogen hatte, setzte Zollitsch als Erzbischof von Freiburg in verstärkter Weise fort. Die Ignoranz des Rechts nahm bei ihm gravierende Ausmaße an. (Es stellt sich hier darüber hinaus auch eine wesentliche pastorale Frage, die Zollitschs Versprechen als „Hirte“ des Volkes Gottes bei seiner Bischofsweihe betrifft, s.u.).

Alle Vorgaben des kirchlichen Rechts wie die vorgeschriebene Meldung jeden Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen nach Rom missachtete der Bischof – die universalkirchenrechtlichen Bestimmungen ignorierte er gänzlich. In Zollitschs Amtszeit wurde kein einziger Fall eines sexuellen Missbrauchs nach Rom gemeldet. Über dies hinaus konnten die Autoren der Missbrauchsstudie, ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht und ein Oberstaatsanwalt a.D., „in keinem der untersuchten Fälle … feststellen, dass auch nur ansatzweise sorgfältige kanonische (kirchenrechtliche) Überlegungen angestellt worden wären.“

„Selig sind die Barmherzigen“

Das lügnerische Weiheversprechen des Robert Zollitsch. Der Betrug am Volk Gottes der Erzdiözese Freiburg

Ein Kern der Evangelien sind die Seligpreisungen Jesu mit der zentralen Botschaft:

„Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.“

Jesus von Nazareth preist die Barmherzigen (Mt 5,7). Die Menschen, die dem anderen Menschen Barmherzigkeit erweisen. Misericordia (lat., ital.), Miseri Cordia. Ein Herz mit den Elenden haben, mit den Unglücklichen. Mit denen, die leiden.

Jesus kümmerte sich, wie wir wissen, nicht um Institutionen und ihre Vertreter. Nicht um deren Ansehen. Ihm standen die Menschen nahe, jeder Einzelne. Die Menschen, die Trost, die seine Nähe und seine Hilfe suchten.

Aus dieser Botschaft heraus entstand das Versprechen, das der Bischof in der Nachfolge der Apostel Jesu bei seiner Weihe dem Volk Gottes gibt. Die an ihn gerichteten Fragen beantwortet er vor der versammelten Gemeinde mit einem klaren „Ja.“

Ich zitiere im Folgenden den Teil, der die Fürsorge für die Menschen umfasst:

„Bist du bereit, zusammen mit deinen Mitarbeitern, den Presbytern (Priestern) und Diakonen, für das Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen und es auf dem Weg des Heiles zu führen?

Ja, ich will.

Bist du bereit, um des Herrn willen den Armen und den Heimatlosen und allen, die Not leiden gütig zu begegnen und zu ihnen barmherzig zu sein?

Ja, ich will.“

Es erhebt sich hier die dringende Frage, inwieweit das bischöfliche Weiheversprechen von Robert Zollitsch, das eine reine Lüge war, kirchenrechtlich Gültigkeit besitzt. Denn mit seinem Versprechen, für das „Volk Gottes wie ein guter Vater zu sorgen“, täuschte und belog er dieses, missbrauchte er das Vertrauen des Volkes Gottes seiner Diözese in schamloser Weise, wohlwissend,

dass er zum Zeitpunkt seines Weiheversprechens bereits seit 20 Jahren zahlreiche Kinder und Jugendliche dem sexuellen Missbrauch einer Reihe von Priestern überließ und damit die Heranwachsenden der seelischen wie körperlichen Verwundung, bis zur seelischen Zerstörung preisgab und als Bischof weiter preisgeben würde.

Robert Zollitsch, der „Erzbischof“, der Erzbischof wurde, wird uns noch einmal bei der Frage nach seiner Wahl beschäftigen (siehe Teil 3).

Infos zu Robert Zollitsch

https://katholisch.de/artikel/44599-freiburger-missbrauchsstudie-belastet-zollitsch-und-saier-schwer

https://katholisch.de/artikel/44620-zollitsch-und-der-missbrauch-was-recht-ist-war-fuer-ihn-nur-laestig

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/freiburger-betroffenenrat-kritisiert-ex-erzbischof-zollitsch-100.html

https://www.katholisch.de/artikel/41386-zollitsch-bricht-schweigen-moralische-verantwortung-aber-im-system

https://www.domradio.de/artikel/entschuldigung-von-erzbischof-zollitsch-im-wortlaut

https://katholisch.de/artikel/44838-erzbischof-burger-fuer-missbrauchstaeter-keine-schonzeit

Mit Zitaten der Stellungnahme von Matthias Katsch

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2 Kommentare

  1. Ja, Herr Rhau, da gebe ich Ihnen recht. Tradition ist etwas sehr Schönes, Gewachsenes. Man schaue nur mal unsere herrlichen Festtraditionen an… Gerade die religiösen. Ich war von dieser Aussage Zollitschs völlig entsetzt. Auch die Aussage der “einvernehmlichen Kultur” des Schweigens ist keine Kultur.
    Was die Wahl von Zollitsch zum Erzbischof betrifft, ist mir von Freiburgern einiges bekannt. Das werde ich in Teil 3, meinem letzten Teil, behandeln. Dabei stellten sich mir wichtige Fragen, die ich Rom weiterleiten werde. Schon allein das Weiheversprechen Zollitschs war bewusste Lüge und perfide. Ist daher Zollitschs Weihe gültig?
    Dr. Juliana Bauer

  2. Es ist eine besondere Perfidie Zollitsch’, sich bei den mafiösen Vertuschungspraktiken in seinem Ordinariat auf die ‘Tradition der Kirche’ zu berufen, denn dieser Terminus stellt in der katholischen Kirche die zweite Quelle des Glaubensschatzes neben der Schrift dar, insbesondere den consensus patrorum, aber nicht irgendwelche Mauscheleien. Ein Theologe sollte das eigentlich wissen; Z. Ist also nicht nur amoralisch, sondern auch unwissend. Wer war eigentlich federführend bei seiner Ernennung? Saier?

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