StartMassenmigration und KriminalitätMörder einer 17-jährigen bleibt auf freiem Fuß

Mörder einer 17-jährigen bleibt auf freiem Fuß

  • Gesetzgeber wollte das mit einer Gesetzänderung vermeiden
  • Oberste Richter verwerfen dies – weil sie nicht lesen können?
  • Ergebnis: Einen freien Gefängnisplatz und eine Fachkraft mehr

Können nun sogar Bundesverfassungsrichter nicht mehr lesen? Diese Frage stellt sich nach der Entscheidung 2 BvR 900/22, die in einer Pressemitteilung den staunenden Lesern präsentiert wird. Es ging um den Freispruch des damals jungen Ismet H., der von Vergewaltigung und Mord im Jahr 1981 an einer 17-jährigen Schülerin 1982 vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Die Übereinstimmung der vielen Faserspuren an der Kleidung der Toten mit Gewebeproben aus dem Fahrzeug des Angeklagten hätten nur einen „äußerst geringen Beweiswert“, so die Richter. Näheres siehe Berliner Zeitung. Einer von vielen Fällen, in denen Täter mangels Beweise freigesprochen werden.

Doch 2021 bewies eine DNA-Analyse die Täterschaft von Ismet H. als Täter. Was den Gesetzgeber veranlasste, die Strafprozessordnung mit § 362 StPO mit dem Absatz 5 nachzubessern, um wenigstens bei Mord, der nicht verjährt, einen Täter nachträglich rechtskräftig verurteilen zu dürfen. Weil Anwälte nie „verlieren“ können, weil ihnen das Honorar sicher ist, rief der Rechtsverdreher von Ismet H. das Bundesverfassungsgericht an, um die Gesetzesänderung anzufechten, denn das Strafverfahren wurde 2022 wieder aufgenommen. So wie ein Kläger immer einen Richter findet, wurde die Anfechtung der Gesetzesänderung vom obersten Gericht angenommen und nun beschieden.

Richter aller Sachgebiete und Instanzen neigen zwar dazu, ihre Entscheidungen immer fallbezogen und nicht allgemein zu formulieren – damit ihnen die Arbeit nicht ausgeht? Noch wichtiger: Verfassungsrichter wollen gerne der bessere Gesetzgeber sein. Nicht nur in Israel, wo sich die gewählte Knesset das nicht weiter gefallen lassen wollte. Auch bei uns spielen die obersten Richter gerne den Oberlehrer über den gewählten Gesetzgeber. Der Vorteil des Jobs ist, er ist nicht unpolitisch, denn sie werden von den Parteien benannt. Aber sie sind selbstherrlicher, während die sie benennen Politiker vom Wähler abberufen werden können. Mit dieser Macht ausgestattet erklärten sie vorliegend die Gesetzesänderung für unwirksam. Allerdings wundert man sich als des Lesens Kundiger über diese Entscheidung. Denn sie legt das Grundgesetz nicht aus, sondern ändert es – eine bedenkliche Rechtsfortbildung. „Es handelt sich dabei um ein Instrument der Rechtsprechung, das über die bloße Gesetzesauslegung hinausgeht und neues Recht schafft.“

Artikel 103 Grundgesetz besagt nämlich im Absatz 3 „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Doch sechs von acht Richtern haben übersehen, dass der Täter gar nicht mehrmals bestraft wurde, sondern überhaupt noch nicht. Gehört die Fähigkeit zu lesen nicht zur Voraussetzung für eine Richterberufung? Die erste Auslegungsregel für angehende Juristen ist, zuerst einmal gilt der Wortlaut einer Rechtsgrundlage. Erst wenn dieser nicht eindeutig oder ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, oder im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des gleichen Regelwerks steht, oder nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, steht die Rechtsbestimmung einer Auslegung offen.

Wäre der Täter damals wegen Totschlags verurteilt und inhaftiert worden, und nachträglich hätte sich herausgestellt, dass die Tötung als Mord zu werten gewesen wäre, greift meines Erachtens Artikel 103 Abs.3 des Grundgesetzes. Das Strafmaß könnte dann nicht nachträglich erhöht werden. Aber der Sachverhalt war ein anderer. Entschieden die obersten Richter statt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes über eine Verfassung, die es noch nicht gibt? „Der Rechtsfrieden hat Vorrang“ meinte das Gericht – ein anderer Ausdruck von Täterschutz? Oder Friede den Gräbern?

Der rechtspolitische Sprecher der SPD Johannes Fechner sieht in dieser Entscheidung aber keinen Anlass, das Grundgesetz aus aktuellem Grund zu konkretisieren. Obwohl er die Änderung der Strafprozessordnung zum 21.12.2021 zusammen mit der CDU/CSU durchgesetzt hatte, die jetzt verworfen wurde. Die FDP und Grünen unterstützen die Verfassungsklage, obwohl sie bei der Rechtsänderung schon in der Regierung waren. Sie freuen sich nun doppelt über das Ergebnis. Was übers Parlament nicht geht, geht über wohlgesonnene Richter?

Vielleicht wäre diese Entscheidung des Verfassungsgerichts Anlass, dieses Gremium wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (nicht vorhandene Verfassung) aufzulösen und stattdessen ein neues Grundgesetzgericht einzusetzen.

Ismet H., der die Tat nicht einmal bestritt, sondern geschwiegen hat, freut sich nun über die Haftentschädigung. Einzig positiv ist, dass Ismet H. angesichts des Arbeitskräftemangels als wichtige Fachkraft auf freiem Fuß bleibt. Er scheint auf seinem Gebiet jedenfalls eine Fachkraft zu sein. Leider bleibt nicht einmal die verfügbare Fachkraft als Positivum, denn er ist jetzt 64 Jahre alt und sieht seiner deutschen Rente entgegen. Diese wird er vermutlich in der Türkei genießen. Seine Herkunft wird verschwiegen, nur über diese WeLT-Reportage machte ich sie ausfindig.

*Der Autor war zuletzt als Rechtssekretär tätig und ehrenamtlicher Landesarbeitsrichter.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz ? erstellt und erscheint auch auf der Webseite des Autors

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5 Kommentare

  1. Bin kein Rechtsgelehrter!

    Vieleicht wurde hierbei das Fiqh al-aqall?y?t zu Rate gezogen?
    Wenn ich das verschurbelte richtig verstehe-> Stark verkürzt-> Fiqh al-aqall?y?t = Minderheitenrecht .

    Fiqh al-aqall?y?t

    kleiner Auszug:

    …Er prägte den Begriff und erstellte im Jahr 2000 eine der ersten Programmschriften zum Fiqh al-aqall?y?t. Nach al-?Alw?n? soll das Minderheiten-Fiqh dabei helfen, „die psychische und geistige Spaltung zu überwinden, die die muslimischen Minderheiten speziell im Westen erleben, indem es sie zu einem Partner in diesen Gesellschaften im Glück und Unglück macht.“[1]

    1999 wurde das Konzept durch den European Council for Fatwa and Research (ECFR) unter der Leitung von Y?suf al-Qarad?w? übernommen. Al-Qarad?w? veröffentlichte 2001 ein eigenes Buch zum Minderheiten-Fiqh, in dem er die Meinung vertrat, dass der Minderheitenstatus der in den westlichen Ländern lebenden Muslime bestimmte normative Erleichterungen notwendig mache, die ansonsten für Muslime verboten wären. Er beschrieb „Integration ohne Assimilation“ als eines der Ziele des Minderheiten-Fiqh…..

    https://de.wikipedia.org/wiki/Fiqh_al-aqall%C4%ABy%C4%81t

  2. Mord und Totschlag sind ja nach der Auffassung von Herrn Maas, sollte ich mich recht erinnern, eher Kavaliersdelikte, während das In frage stellen von Politikern ein Verbrechen ist. Das passt zum kleinen Bruder Grüne, die ja das Scharia Recht einführen wollen und da gehören Ehrenmorde zu Erziehungsmaßnahmen, damit die minderwertige Frau ja nicht auf die Idee kommt aus den politische ideologischen Vorgaben Mohammeds als Untermensch, ähm Untertan aus zu brechen. Diese Ansicht von Herrn Maas SPD hatte ich in einem anderen Forum gelesen, ob es stimmt, weiß ich nicht.

    Man muss bedenken von wem das Justizministerium besetzt ist, dann dürfte alles klar sein und die Tragweite des Merkel Satzes “Wer eine neue Weltordnung will, muss Stück für Stück seine Souveränität (Verfassungsrecht im GG verankert) aufgeben.

    • Nachtrag, der Fall Möhlmann wurde noch einmal im Fernsehen gezeigt. Sie beweisen zwar die Täterschaft o.g, durch die jetzt möglichen DNA Tests, Cold Case, Kein Opfer ist vergessen, doch unsere für die NWO gekaufte Justiz, man bedenke wer in der UNO heute das Sagen hat, alle Despoten, die ihr Volk unter ihr Joch bringen wollen. Der trauernde Vater hat nie aufgegeben und als er endlich Erfolg hatte, dem Täter die Tat nach zu weisen, wird er eingestellt. Nach jeder Trauer gibt es einen Neuanfang durch Erinnerung, das möchte ich jemanden sagen, der mir an das Herz gewachsen ist, das kann aber Jahre dauern den Schmerz zu überwinden, nur im Fall Möhlmann war es nicht möglich, wo der Täter, wie im Fall Marianne Bachmann den Opfern, den hinterbliebenen rotzfrech ohne Schuldgefühl in das Gesicht lachen kann. Bachmann hat damals versucht deshalb den Mörder ihrer Tochter im Gerichtssaal zu erschießen, sie wollte ihre Tochter rächen, aber Rache ist kein gutes Leitmotiv und damals konnte man noch auf die Justiz vertrauen, heute werden Täter von Gewaltverbrechen gehätschelt und Opfer verhöhnt. Ich habe mir damals die Mühe gemacht, solche Fälle die undercover durch mitfühlende Menschen, wie Polizisten und Journalisten zu lesen, irgendwann hält man es nicht aus, dabei wollte man potentielle Opfer nur davor warnen welche zu werden. Fast jede frau hat Angst, Todesangst vor unseren Bahnhöfen, nur Gutmenschen Bekloppte nicht, die es nötig haben, denn diese sind schon längst Brennpunkte der Migration und ohne Polizeischutz nicht mehr sicher.

      • Lieber Semenchcare, ich hab jetzt mal genauer über BSW gegoogelt, zwei wirklich starke Gegensätze, die es vielleicht schaffen könnten ein Erdbeben im Politkarussell aus zu lösen, denn bisher haben unsere Altpolitiker unverfroren unsere Heimat unter den Hammer gebracht.

        Oh, da muss sich die grüne Scharia Partei aber warm anziehen, besonders Erdogan Luebchen Claudia Roth, SPD Guru Steingeier und Merkel hat sich verdünnisiert, denn es gibt türkische Gegenwehr gegen Erdogan, der grundlos die Kurden überfiel. Im Jemen trieb sich die Hexe Claudia auch mal rum und soll Rebellen mit Waffen beliefert haben und positiv ist zu werten, man ist gegen Waffenlieferungen in andere Länder. Aua, da kriegt die grüne Claudia so unbeliebt wie sie ist, wieder Heulkrämpfe. KGE als Schleusermami nicht minder, weil ich hab mir sagen lassen, auch in muslimischen Nordafrikanischen Ländern, sind die Schleiereulen radikalen Weiber verhasst, na da wird aber die Wissler heulen, die ihre Linke Nigerianerin nicht zügelte, die forderte alle deutschen Frauen sollen Stoffgefängnis tragen und Betonkopf Henning Wellsow, Honeckers Liebchen, die gleich Wahlverbot einfordert toben und wütend Kemmerich die Blumen vor die Füße warf, weil sie kalt gestellt wurden. Jetzt fordert die Linke, auch wieder mit Migrationswurzeln 60000 Euro Erbe für jeden Bürger, also mit total Irren wollen selbst vernünftig denkende Linke nicht mehr zusammenarbeiten. Natürlich sollte man nicht aus den Augen verlieren, welchen Kurs BSW wirklich anstrebt. .

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