Start Helden Die Regierung und deren Handlanger im „Verfassungsschutz“ haben Angst vor einer 66-jährigen Oma

Die Regierung und deren Handlanger im „Verfassungsschutz“ haben Angst vor einer 66-jährigen Oma

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Die Regierung und deren Handlanger im „Verfassungsschutz“ haben Angst vor einer 66-jährigen Oma
Dr. Christina Baum, MdB (AfD)
Dr. Christina Baum, MdB (AfD)

Dass die Medien wie auch der Verfassungsschutz immer wieder versuchen, eine 66-jährige Grossmutter als reale Gefahr für die Demokratie darzustellen, zeigt, auf, wie wenig man gegen die AfD tatsächlich in der Hand hat und wie groß die Verzweiflung sein muss, unsere AfD auf irgendeine Art und Weise dämonisieren zu müssen.

Für mich ändert sich nichts. Als erfahrener Ossi werde ich mich durch eine etwaige Beobachtung durch den Verfassungsschutz ganz sicher nicht beeindrucken lassen.

Ein Verfassungsschutz, der als eine Regierungsorganisation agiert, die vorwiegend zur Verfolgung Andersdenkender und zur Diskreditierung der Opposition eingesetzt wird, kann und darf für eine echte Alternative für Deutschland kein Maßstab und keine Grundlage für politisches Handel darstellen. Seine Einschätzungen dürfen für uns daher keine Rolle spielen.
2019 habe ich den Verfassungsschutz, wie Sie im verlinkten Beitrag sehen können, versehentlich beinahe als Staatssicherheitsdienst bezeichnet.

Inzwischen wissen wir, dass diese Bezeichnung keineswegs übertrieben war und der heutige bundesdeutsche Geheimdienst in seinem Fanatismus (eher wohl seinem Auftrag) seinem DDR-Pendant in nichts nachsteht.

Eine Oma kämpft für das deutsche Volk

Wenngleich uns die Entscheidung des Verfassungsschutzes nicht beeindrucken und uns bestenfalls ein müdes Lächeln abringen sollte, werden wir diese politische Willkür nicht unwidersprochen hinnehmen. Sofern Herr Strobl weiß, was in seiner Behörde so vorgeht, kann er sich schon einmal darauf einstellen, dass wir uns mit allen Mittel wehren und die Methoden des Verfassungsschutzes entlarven werden.

Ich stehe sogar heute mehr denn je zu meinen Aussagen der vergangenen Jahre, denn sie haben sich alle bestätigt und beweisen meine politische Weitsicht.

Ich bin und bleibe die „Oma für das deutsche Volk“.

13 Kommentare

  1. Dieser lächerliche “VerfassungsschMutz” ist selbst längst ein Fall für den Verfassungsschutz geworden, der sich selbst, den Staat und die rechtsstaatliche Demokratie täglich von neuem DELEGITIMIERT.

    Abgrundtiefe Verachtung ist das Mindeste, was man für die verantwortliche Leitungsebene dort bereitstellen sollte.

    Aber alles wird irgendwann ein Ende finden, und es wird dann auch ausreichend aufnahmebereite Zellen in den Gefängnissen des Landes geben, für diese Herrschaften.

  2. “Wir als #AfD stehen nicht nur hinter allen Bürgern, die ihr Recht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit wahrnehmen, sondern werden eigene Angebote unterbreiten, um diesem Protest die größtmögliche Wirkung zu verleihen.“ #Faeser *ttps://afd.de/alice-weidel-4

    *ttps://twitter.com/Alice_Weidel/status/1550067047207505921?cxt=HHwWgsC87Ynx-IIrAAAA

    Alice bzw AfD, dann geht auch mit uns auf die Straße!

    :::::::
    Als die Angst in Leipzig die Seite wechselte
    9. Oktober 1989

    https://www.nordkurier.de/sites/default/files/styles/bildformat_900x500/public/2019/10/09/doc77g5zzv7hrm64q2q121t_file77bvwlenqhd7qo325a0.jpg?itok=AhTHEUKc
    ::::::::::::

    Damals hat nimand gefragt aus welcher politischen Ecke einer kommt,
    man hatte ein GEMEINSAMES Ziel!

    • Was mich immer wieder anko..t ist, dass immer gleich zu den Presstituierten der MSM gerannt und sich über die eigene Partei als Ganzes oder einzelne Parteimitglieder beschwert wird. Da frage ich mich doch, sind die von den Etablierten bezahlt oder haben sie ein lukratives Pöstchen versprochen bekommen, um die Partei oder einzelne Mitglieder in den Dreck zu ziehen. In den Etablierten gibt es auch Querelen, die aber werden hinter zum Großteil verschlossenen Türen bereinigt. Die, die so etwas machen, sind verachtenswert, weil sie es bewußt machen, um der Partei zu schaden, also U-Boote der Etablierten und jemand, der sich für so etwas hergibt, ist charakterlos, denn dem- oder denjenigen geht es um sie selbst und nicht um die deutschen Bürger. Daher sind sie besser bei den Etablierten aufgehoben.

  3. Die frechen Alten

    Wenn in einem Land Gestalten
    und sich Verhältnisse entfalten,
    die Alte von den Jungen spalten,
    so dass nur noch autarke Alten
    sich wagen, nicht den Mund zu halten,
    kann da Demokratie obwalten?

  4. Man kann nur applaudieren und Respekt zeigen, fuer den uneigennuetzigen Einsatz der Wenigen, die sich der deutschen Allgemeinheit noch verpflichtet fuehlen.
    Es ist aber anzumerken, im Umgang mit dem Rest der Polit- und Medien-Kamarilla: Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit siind beides sehr teure Eigenschaften; von den vielen Billigheimern und Quasi-Kriminellen der Staatsorgane sollte man solches nicht erwarten.

    • Was kann man denn von Presstituierten auch anderes erwarten? Die Gates-Dollar zählen eben mehr als der eigene Verstand. Erst kommt das Fressen, dann die Moral, wusste schon Kurt Tucholsky.

  5. Wann entlich haben wir sowas in Deutschland?
    Das könnte man 1zu1 übernehmen und um wichtige Punkte ergänzen.

    ZB: in/aus-ländische Staatsbürger-> Rechte/Pflichten/Gesetze und ausschließende staatliche Gewaltmonopolität und deren verhängnisvolle, derzeit gültige Anwendung (teilweise waffentragende Staatsbüttel, politisch geführte Staatsanwaltschaften u.ä.m.)
    ::::::::

    The Bill of Rights
    Die Bill of Rights sind die ersten zehn Amendments (Zusätze) zur Verfassung der Vereinigten Staaten von
    Amerika. Sie wurden vom amerikanischen Kongress am 25. September 1789 beschlossen und von 11 Bundesstaaten ratifiziert. Die Ratifizierung wurde am 15. Dezember 1791 abgeschlossen

    ZUSATZARTIKEL I
    Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die
    freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich
    friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen.

    ZUSATZARTIKEL II
    Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des
    Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.

    ZUSATZARTIKEL III
    Kein Soldat darf in Friedenszeiten ohne Zustimmung des Eigentümers in einem Haus einquartiert werden
    und in Kriegszeiten nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise.

    ZUSATZARTIKEL IV
    Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vor
    willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs –
    und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes
    ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden
    Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

    ZUSATZARTIKEL V
    Niemand darf wegen eines Kapitalverbrechens oder eines sonstigen schimpflichen Verbrechens zur
    Verantwortung gezogen werden, es sei denn auf Grund eines Antrages oder einer Anklage durch ein Großes
    Geschworenengericht. Hiervon ausgenommen sind Fälle, die sich bei den Land- oder Seestreitkräften oder
    bei der Miliz ereignen, wenn diese in Kriegszeit oder bei öffentlichem Notstand im aktiven Dienst stehen.
    Niemand darf wegen derselben Straftat zweimal durch ein Verfahren in Gefahr des Leibes und des Lebens
    gebracht werden. Niemand darf in einem Strafverfahren zur Aussage gegen sich selbst gezwungen noch des
    Lebens, der Freiheit oder des Eigentums ohne vorheriges ordentliches Gerichtsverfahren nach Recht und
    Gesetz beraubt werden. Privateigentum darf nicht ohne angemessene Entschädigung für öffentliche Zwecke
    eingezogen werden.

    ZUSATZARTIKEL VI
    In allen Strafverfahren hat der Angeklagte Anspruch auf einen unverzüglichen und öffentlichen Prozeß vor
    einem unparteiischen Geschworenengericht desjenigen Staates und Bezirks, in welchem die Straftat
    begangen wurde, wobei der zuständige Bezirk vorher auf gesetzlichem Wege zu ermitteln ist. Er hat
    weiterhin Anspruch darauf, über die Art und Gründe der Anklage unterrichtet und den Belastungszeugen
    gegenübergestellt zu werden, sowie auf Zwangs vorladung von Entlastungszeugen und einen Rechtsbeistand
    zu seiner Verteidigung.

    ZUSATZARTIKEL VII
    In Zivilprozessen, in denen der Streitwert zwanzig Dollar übersteigt, besteht ein Anrecht auf ein Verfahren
    vor einem Geschworenengericht, und keine Tatsache, über die von einem derartigen Gericht befunden
    wurde, darf von einem Gerichtshof der Vereinigten Staaten nach anderen Regeln als denen des gemeinen
    Rechts erneut einer Prüfung unterzogen werden.

    ZUSATZARTIKEL VIII
    Übermäßige Bürgschaften dürfen nicht gefordert, übermäßige Geldstrafen nicht auferlegt und grausame oder
    ungewöhnliche Strafen nicht verhängt werden.

    ZUSATZARTIKEL IX
    Die Aufzählung bestimmter Rechte in der Verfassung darf nicht dahin gehend ausgelegt werden, daß durch
    sie andere dem Volke vorbehaltene Rechte versagt oder eingeschränkt werden.

    ZUSATZARTIKEL X
    Die Machtbefugnisse, die von der Verfassung weder den Vereinigten Staaten übertragen noch den
    Einzelstaaten entzogen werden, bleiben den Einzelstaaten oder dem Volke vorbehalten

    Quelle:

    https://usa.usembassy.de/etexts/gov/bill_of_rights.pdf

    ..mein Gefühl sagt mir das sogar die vereinigten Staaten v Amerika mittlerweile dagegen verstoßen

  6. Liebe Frau Dr. Baum,
    Dieser Satz gehört ganz klar formuliert, in eine passende Bundestagsrede!

    ….Für mich ändert sich nichts. Als erfahrener Ossi werde ich mich durch eine etwaige Beobachtung durch den Verfassungsschutz ganz sicher nicht beeindrucken lassen. ….

    Damit auch deutlich wird, was wir glaubten mit der politischen Wende, hinter uns gelassen zu haben!
    Genau so wie Ihre obrige Zustandbeschreibung vollkommen zutrifft.
    Danke!

  7. “Oma” für Deutscland und “sturmerprobter Baum” ; – egal ob der Wind von links oder von rechts kommt!

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